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Ihre Rechte auf eine Kur

Heute umfasst der Begriff Kur ein verzweigtes und zum Teil kompliziertes System von Vorsorge und Krankheitsbehandlungen. Einige Tipps sollen Ihnen den Weg zu Ihrer Kur erleichtern:

Generell gilt:

Zuerst zum Arzt!

Wichtig ist, ob Sie erwerbstätig oder nicht erwerbstätig sind. Nachdem geklärt ist, ob Ihr Rentenversicherungsnehmer oder Ihre Krankenkasse für Ihren Kurantrag zuständig ist, sind Sie Ihrer Kur schon ein gutes Stück näher. Es wird dann entschieden, ob eine stationäre oder eine ambulante Versorgung notwenig ist. Wenn Sie mehr Information wünschen, stehen Ihnen die Mitarbeiter der Kur- und Touristik Info Bad Salzhausen gerne zur Verfügung, Telefon 06043/9633-0

Mutter-Kind-Kur

Die Mutter-Kind-Maßnahmen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) in den Paragraphen 24 und 41 geregelt. Nähere Information gibt es beim Deutschen Müttergenesungswerk.

Elly-Heuss-Knapp-Stiftung
Postfach 1260
90544 Stein
Telefon 0911/967110

Stationär oder ambulant ?

Wenn Ihr Rentenversicherungsträger für Ihre Kur zuständig ist, werden Sie in jedem Fall stationär aufgenommen. Ihr Eigenkostenanteil liegt in diesem Fall bei 10 € pro Tag. Ist Ihre Krankenkasse zuständig für Ihre Kur, dann können Sie auch ambulante Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen.

 

Wichtige Information zum Thema

Kur gibt es bei:


dem Müttergenesungswerk,

den Krankenkassen,

den Landesversicherungsanstalten (Reha),